IMPFUNGEN



Liebe Eltern!

Sie stehen vor einer für Sie sicherlich schwierigen Entscheidung


Welche Impfungen sollten wann und warum bei meinem Kind durchgeführt werden?

„Impfen“ ist ein sehr wichtiges aber auch sehr kontrovers diskutiertes Thema.

Welche Gefahr ist größer: An einer Infektionskrankheit bzw. an assoziierten Spätfolgen zu erkranken? Oder eine Komplikation durch eine Impfung zu erleiden? Für den medizinischen Laien sind die Grundlagen vieler Impfdiskussionen kaum nachvollziehbar und die Überprüfung mutmaßlicher Fakten schwierig.

Bitte scheuen Sie sich nicht, uns Ärzte in der Praxis zu diesem Thema anzusprechen. Wir sind gerne bereit, Ihnen wichtige wissenschaftliche  Erkenntnisse über das Impfen zu erläutern.

In unserer Praxis wird nach den jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) geimpft: Aktueller Impfkalender
Ihr Kind erhält im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung U4 (ca. 12. Lebenswoche) die ersten Impfungen.

Wir möchten nachfolgend einen kurzen Überblick über die aktuellen Impfungen geben.


  • Impfung gegen Influenza, Pneumokokken und SARS-CoV-2 (Covid-19) in RISIKOPOPULATIONEN
Impfung gegen Influenza, Pneumokokken und SARS-CoV-2 (Covid-19) in RISIKOPOPULATIONEN

Liebe Patient:Innen, Eltern und Sorgeberechtigte,

für gesunde Säuglinge, Kinder und Jugendliche empfiehlt die ständige Impfkommission (STIKO) angesichts der abgeschwächten Pandemie-Lage künftig keine Impfungen mehr. Auch Schwangeren werden keine weiteren Auffrischungsimpfungen nahegelegt, sofern im Vorfeld eine Basis-Immunität erworben wurde.

ALLERDINGS sollten ab einem Alter von 6 Monaten einmal jährlich Booster-Impfungen im Herbst erwogen werden für  

  1. a) chronisch kranke Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen (s.u. *),
  2. b) Bewohner:Innen von Pflegeeinrichtungen,
  3. c) in der Medizin und Pflege Arbeitende sowie
  4. d) Familienangehörige und enge Kontaktpersonen der unter (a) bis (c) genannten Gruppen. 

 

*Zu den unter (a) genannten chronisch kranken Kindern mit erhöhtem Erkrankungsrisiko zählen solche mit 

  • schweren neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen (inkl. z.B. Rollstuhl-bedürftige Patient:Innen)
  • chronischen Erkrankungen der Lungen, Nieren und des Herzens (inkl. angeborene Herzfehler)
  • Immunschwäche (inkl. z.B. SCID-, DiGeorge- und Trisomie 21-Patient:Innen)

…, also denjenigen Patient:Innen, die auch schon jetzt jährlich ihre Influenza- und z.T. Pneumokokken-23-Impfungen erhalten sollten.

(Leicht-)Asthmatiker:Innen und Neurdermitis-Patient:Innen, die eine normale sportliche Belastbarkeit aufweisen und regelhaft im Sportverein tätig sind bzw. am Sportunterricht teilnehmen, zählen diesen Empfehlungen zufolge NICHT zu chronisch Lungenkranken und bedürfen nicht unbedingt einer Auffrischungsimpfung.

Auf expliziten Wunsch hin kann natürlich auch weiterhin JEDE/R Patient:In eine Corona-Auffrischungsimpfung erhalten. Bei Fragen und/oder Unklarheiten zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. 

Herzliche Grüße

Euer und Ihr Praxisteam


  • Rotavirus – Impfung
  • 6-fach Kombinationsimpfung
  • Pneumokokkenimpfung
  • Masern-Mumps-Röteln-Windpocken-Impfung
  • Meningokokken – Impfungen (B bzw. A, C, W135, Y)
  • Zeckenimpfung gegen FSME
  • Gebärmutterhalskrebs-Impfung (HPV)
  • Influenza – Impfung (Grippe)
  • Hepatitis A – Impfung
  • Mögliche Impfreaktionen
Rotavirus – Impfung

Rotaviren sind der weltweit häufigste Erreger von Durchfallerkrankungen bei Kindern unter 2 Jahren und führen überdurchschnittlich häufig zur notfallmäßigen Aufnahme und Behandlung in einem Kinderkrankenhaus aufgrund lebensbedrohlicher Flüssigkeitsmangelzustände. In den letzten Jahren hat die Häufigkeit begleitender Enzephalitiden (Hirnentzündungen) auf dem Boden einer Rotvirus-Infektion deutlich zugenommen. 

Rotaviren sind hoch ansteckend und sehr umweltstabil – sie bleiben im Stuhl einige Tage lang infektiös und können auf Flächen wie z.B. dem Wickeltisch überleben. Die Ansteckung erfolgt in aller Regel von Mensch zu Mensch durch Schmierinfektion, also z.B. durch kontaminierte Hände nach dem Wickeln.
Damit der Immunschutz möglichst frühzeitig aufgebaut wird, sollten Kinder ab der 6. Lebenswoche mit einer Schluckimpfung und ein zweites Mal 4 Wochen später mit diesem attenuierten Lebendimpfstoff immunisiert werden.

Sollte bei Ihrem Kind Grund zur Annahme bestehen, dass es an einem schweren Immundefekt leidet, sollte die Rotavirus-Impfung (wie jede andere „Lebendimpfung“) nicht verabreicht werden, weil selbst massiv abgeschwächte Impfviren zu einer schweren Infektionserkrankung bei immungeschwächten PatientInnen führen können.

6-fach Kombinationsimpfung

In der Kombinationsimfpung sind folgende Komponenten enthalten:

– Diphtherie (schwere Halsentzündung)
– Tetanus (Wundstarrkrampf)
– Pertussis (Keuchhusten)
– Hib (Haemophilus influenza Typ B; Verursacher von v.a. Lungen- und Hirnhautentzündungen)
– Poliomyelitis (Kinderlähmung)
– Hepatitis B (Leberentzündung

Die 6-fach-Kombinations-Impfung wird zweimal im Abstand von acht Wochen appliziert.
Eine 3. Impfung erfolgt frühestens 6 Monate später, d.h. zu Beginn des zweiten Lebensjahres.

Auch wenn Sie skeptisch sind: Die Impfung gegen sechs Krankheiten auf einmal stellt für Ihr Baby kein Problem dar. Sie schadet dem Organismus nicht – im Gegenteil, sie trainiert und fördert die Entwicklung des Immunsystems. Bedenken Sie: Das Immunsystem hat täglich in der natürlichen Umgebung Kontakt mit einer viel größeren Anzahl Antigene. Die Impfung ist gut verträglich und die Wirksamkeit wird durch die Kombination keineswegs negativ beeinflusst.

Pneumokokkenimpfung

Pneumokokken sind bekapselte Bakterien. Sie zählen weltweit zu den häufigsten Erregern von Infektionen im Hals-Nasen-Ohren-Bereich, Lungenentzündungen sowie lebensbedrohlichen Infektionen wie eitriger Hirnhautentzündung und Blutvergiftung.  Am häufigsten tritt die Erkrankung in den ersten beiden Lebensjahren auf.

Diese Impfung wird zweimal im Abstand von ca. acht Wochen geimpft und in der Regel an die Verabreichung des 6-fach-Kombinationsimpfstoffs gekoppelt. Eine 3. Impfung erfolgt im zweiten Lebensjahr.

Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt: Die Pneumokokkenimpfung kann problemlos gleichzeitig mit Kombinationsimpfstoffen verabreicht werden, deren Gabe zu denselben Zeitpunkten für alle Kinder empfohlen ist.

Masern-Mumps-Röteln-Windpocken-Impfung

Die STIKO empfiehlt, alle Kinder zweimal zum Schutz vor Masern, Mumps, Röteln und Windpocken zu impfen. Hauptziel dabei ist es, die Kinder vor einer Erkrankung und deren möglichen Komplikationen zu bewahren. Die zweimalige Impfung hat aber auch das Ziel, die Krankheiten Masern, Mumps, Röteln und Windpocken und damit deren Komplikationen dauerhaft verschwinden zu lassen. Diese Impfung dient also nicht nur dem persönlichen Schutz, sondern verhindert auch die Ausbreitung der Krankheitserreger. Dadurch werden auch Patienten mit geschwächtem Immunsystem, Schwangere und Kinder unter 1 Jahr, die nicht geimpft werden können, indirekt geschützt.

Seit Verabschiedung des Maserninfektionsschutzgesetzes ist die zweimalige Impfung gegen Masern verpflichtende Voraussetzung für den Besuch öffentlicher Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen. 

Meningokokken – Impfungen (B bzw. A, C, W135, Y)

Meningokokken sind Bakterien, die lebensbedrohliche Erkrankungen wie eitrige Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung hervorrufen können. Es gibt 12 verschiedene Untergruppen, die mit Buchstaben benannt werden (z.B. A, B, C, W135, Y). Ca 10% der gesunden Bevölkerung tragen diese Keime in der Mundflora. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen. Eine schwere Erkrankung tritt dann auf, wenn die Keime nicht mehr auf der Oberfläche bleiben, sondern in den Körper eindringen (sog. „invasive Meningokokken-Erkrankung“). Die Erkrankung ist relativ selten, aber sehr schwerwiegend. In Deutschland treten pro Jahr ca. 350 Fälle auf. Trotz Intensivtherapie versterben selbst in Deutschland ca. 10% der Erkrankten, weitere ca. 20% behalten eine lebenslange Einschränkung bzw. Behinderung.
Bereits 2006 wurde in Deutschland die Imfpung gegen Meningokokken C im Alter von 1 Jahr eingeführt, die früher für die meisten Infektionen verantwortlich waren.
Dieses Verhältnis hat sich deutlich geändert. Bei Säuglingen werden über 80% der Infektionen von Meningokokken der Gruppe B ausgelöst, der Rest verteilt sich auf die Gruppen C,W, Y. Bei Jugendlichen verschiebt sich das Verhältnis. Hier sind Gruppe B noch für ca. 55% der Infektionen verantwortlich, dafür 28% Gruppe Y, 11% noch Gruppe C und 6 % der Gruppe W.
Aus diesem Grund wurde 2024 die Impfung gegen Meningokokken B für Säuglinge ab 2 Monate eingeführt (in anderen europäischen Ländern bereits früher!). Die Impfung kann gleichzeitig oder zeitversetzt zur 6fach-Impfung durchgeführt werden. Derzeit kann die Impfung bei Kindern bis zum 5. Geburtstag auf Kosten der gesetzl. Krankenkassen nachgeholt werden.
Seit Oktober 2025 wird nun anstelle der Meningo C-Impfung mit 1 Jahr eine Impfung gegen Meningokokken ACWY (Kombinationsimpfstoff) im Alter von 12-14 Jahren empfohlen, da diese Meningokokken-Stämme die größte Bedrohung im Jugend- und jungen Erwachsenenalter darstellen.
Es bleibt damit allerdings ein (wenn auch sehr geringes) Risiko für Kinder von 1-12 Jahren, an Meningokokken aus den den Gruppen ACWY zu erkranken. Auf Wunsch der Eltern kann daher auch eine erste ACWY-Imfpung mit ca. 1 Jahr angeboten werden. Diese wird aber nicht regulär von den Krankenkassen übernommen. Sollten Sie diese Impfung zusätzlich wünschen, sprechen Sie uns gerne an.
Gleiches gilt für das Nachholen einer Meningokokken B-Impfung für Kinder und Jugendliche jenseits des 5. Geburtstags, die ja immer noch einen relevanten Anteil an den Erkrankungen auch in diesem Alter haben.
Oft werden diese Impfungen auch zumindest teilweise als Reiseimpfungen übernommen, da sie in vielen Ländern schon längere Zeit Pflicht sind.

Zeckenimpfung gegen FSME

Niederbayern gilt als ein Hochrisikogebiet für die Früh-Sommer-Meningo-Enzephalitis (FSME).

Beim FSME-Erreger handelt es sich um ein Virus. Man findet es meist in Zecken, die das Blut infizierter Kleinsäuger aufgenommen haben. Beim Stich einer infizierten Zecke gelangen die Viren zusammen mit dem Speichel der Zecken in einen neuen Wirt – z. B. in einen Menschen.

Die Impfung ist für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zugelassen. Die Grundimmunisierung erfolgt mit zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen, einer dritten Impfung nach einem Jahr und einer vierten Impfung nach 3 weitern Jahren. Danach erfolgen alle 5 Jahre Auffrischungsimpfungen.
Die Kosten für die Impfung werden von den Krankenkassen nur für Patienten übernommen, die in einem Hochrisikogebiet wohnen. Für uns Niederbayern stellt das also kein bürokratisches Problem dar. 

Gegen Borreliose hingegen, eine ebenfalls durch Zecken übertragene Erkrankung, die jedoch nicht durch Viren, sondern durch Bakterien (Spirochäten) übertragen wird, gibt es derzeit leider keinen Impfstoff. Borreliose kann man jedoch – im Gegensatz zu FSME – effektiv mit Hilfe von Antibiotika behandelt werden.

Gebärmutterhalskrebs-Impfung (HPV)

Wissenschaftler aus aller Welt haben in den letzten 30 Jahren nachgewiesen, dass Gebärmutterhalskrebs und dessen Vorstufen durch verschiedene Typen eines Virus – das so genannte Humane Papillomvirus, kurz HPV – verursacht werden. Diese Viren werden durch sexuellen Kontakt übertragen. Kürzlich konnte zudem gezeigt werden, dass auch Peniskrebs HPV-assoziiert entsteht. Die Impfung kommt also keineswegs nur Mädchen und Frauen zugute.

Die STIKO empfiehlt zur Reduktion der Krankheitslast durch Gebärmutterhalskrebs eine generelle Impfung gegen humane Papillomviren für alle Mädchen und Jungen im Alter von 9-14 Jahren. Spätestens bis zum vollendetem 18. Lebensjahr sollen versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden. Die vollständige Impfserie sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein.

Im Alter von 9 bis 14 Jahren werden 2 Impfungen im Abstand von mindestens 6 Monaten benötigt. Ab 14 bis 17 Jahren sind 3 Impfungen empfohlen.

Influenza – Impfung (Grippe)

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut in Berlin empfiehlt eine jährliche Grippe-Schutzimpfung für Personen folgender Gruppen:

  • Alle Menschen, die älter als 60 Jahren sind.
  • Alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon; bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon.
  • Kinder (ab 6 Monaten‘), Jugendliche und Erwachsene mit erhöhten gesundheitlichen Gefährdungen oder in Gemeinschaftseinrichtungen.
  • Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen.
  • Personen – insbesondere aus oben genannten Risikogruppen – die ohne aktuellen Impfschutz auf Reisen gehen. Alle anderen Reisenden je nach erwartetem Infektionsrisiko und Verfügbarkeit des Impfstoffs.
  • Personen mit stark erhöhtem Infektionsrisiko (z.B. Personal in Einrichtungen mit hohem Publikumsverkehr oder Beschäftigte im medizinischen Bereich mit Patientenkontakt oder Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel oder Wildvögeln).
Hepatitis A – Impfung

Wie Hepatitis B ist auch Hepatitis A eine durch Viren verursachte Entzündung der Leber. Im Unterschied zur Hepatitis B nimmt die Hepatitis A jedoch nie einen chronischen Verlauf. Da für Hepatitis-A-Infektionen mangelnde Hygiene verantwortlich ist, wird die Krankheit oft aus weniger hoch entwickelten Ländern eingeschleppt. Unter allen „Reisekrankheiten“, von denen man sich durch Impfen schützen kann, ist Hepatitis A nach der Grippe die am häufigsten vorkommende. Selbst bei größter Vorsicht lässt sich eine Infektion nicht sicher verhindern. Den zuverlässigen Schutz bietet nur eine Impfung, die sich als gut verträglich und hoch wirksam erwiesen hat.

Die Hepatitis-A-Impfung ist ab dem vollendetem 1. Lebensjahr möglich und besteht aus der Applikation von 2 Impfdosen. Die zweite Impfung erfolgt 6-12 Monate nach der ersten. Eine weitere Auffrischung ist in der Regel frühestens nach 30 Jahren erforderlich.

Die Impfung von Kindern gegen Hepatitis A wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) nicht generell empfohlen und deswegen auch nicht immer von der Krankenkasse bezahlt. Die STIKO empfiehlt die Impfung für Reisende in Regionen mit hoher Hepatitis-A-Prävalenz, für Kontaktpersonen von Hepatitis-A-Kranken und anderen Risikogruppen.

Eine mögliche Kostenrückerstattung muss vorab mit der eigenen Krankenkasse geklärt werden.

Mögliche Impfreaktionen

Bitte beachten Sie, dass die unten aufgeführten Reaktionen auf eine Impfung keinen Impfschaden darstellen. Sie sind vielmehr eine mögliche Reaktion des Körpers auf die Aktivierung der Abwehrkräfte durch eine Impfung:

Allgemein: Der Körper kann innerhalb von 1 – 3 Tagen mit Fieber und grippeähnlicher Symptomatik (Frösteln, Kopf- und Gliederschmerzen, Müdigkeit, o.ä.) oder Magen-Darm-Beschwerden reagieren.

An der Impfstelle kann es zu Reizerscheinungen kommen (Rötung, Schwellung, muskelkater-artige Schmerzhaftigkeit) .

Außerdem sind bei manchen Impfungen Krankheitssymptome wie bei „kleinen“, d. h. abgeschwächten Infektionskrankheiten zu beobachten.

Bitte teilen Sie uns alle beobachteten bzw. empfundenen Reaktionen mit.


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