IMPFUNGEN



Liebe Eltern!

Sie stehen vor einer für Sie sicherlich schwierigen Entscheidung


Welche Impfungen sollten wann und warum bei meinem Kind durchgeführt werden?

„Impfen“ ist ein sehr wichtiges aber auch sehr kontrovers diskutiertes Thema.

Welche Gefahr ist größer: An einer Infektionskrankheit bzw. an assoziierten Spätfolgen zu erkranken? Oder eine Komplikation durch eine Impfung zu erleiden? Für den medizinischen Laien sind die Grundlagen vieler Impfdiskussionen kaum nachvollziehbar und die Überprüfung mutmaßlicher Fakten schwierig.

Bitte scheuen Sie sich nicht, uns Ärzte in der Praxis zu diesem Thema anzusprechen. Wir sind gerne bereit, Ihnen wichtige wissenschaftliche  Erkenntnisse über das Impfen zu erläutern.

In unserer Praxis wird nach den jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) geimpft: Aktueller Impfkalender
Ihr Kind erhält im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung U4 (ca. 12. Lebenswoche) die ersten Impfungen.

Wir möchten nachfolgend einen kurzen Überblick über die aktuellen Impfungen geben.


  • Impfung gegen SARS-CoV-2 (Covid-19)
Impfung gegen SARS-CoV-2 (Covid-19)

Liebe Patient:Innen, Eltern und Sorgeberechtigte,

für gesunde Säuglinge, Kinder und Jugendliche empfiehlt die ständige Impfkommission (STIKO) angesichts der abgeschwächten Pandemie-Lage künftig keine Impfungen mehr. Auch Schwangeren werden keine weiteren Auffrischungsimpfungen nahegelegt, sofern im Vorfeld eine Basis-Immunität erworben wurde.

ALLERDINGS sollten ab einem Alter von 6 Monaten einmal jährlich Booster-Impfungen im Herbst erwogen werden für  

  1. a) chronisch kranke Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen (*u.),
  2. b) Bewohner:Innen von Pflegeeinrichtungen,
  3. c) in der Medizin und Pflege Arbeitende sowie
  4. d) Familienangehörige und enge Kontaktpersonen der unter (a) bis (c) genannten Gruppen. 

 

*Zu den unter (a) genannten chronisch kranken Kindern mit erhöhtem Erkrankungsrisiko zählen solche mit 

  • schweren neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen (inkl. z.B. Rollstuhl-bedürftige Patient:Innen)
  • chronischen Erkrankungen der Lungen, Nieren und des Herzens (inkl. angeborene Herzfehler)
  • Immunschwäche (inkl. z.B. SCID-, DiGeorge- und Trisomie 21-Patient:Innen)

…, also denjenigen Patient:Innen, die auch schon jetzt jährlich ihre Influenza- und z.T. Pneumokokken-23-Impfungen erhalten sollten.

(Leicht-)Asthmatiker:Innen und Neurdermitis-Patient:Innen, die eine normale sportliche Belastbarkeit aufweisen und regelhaft im Sportverein tätig sind bzw. am Sportunterricht teilnehmen, zählen diesen Empfehlungen zufolge NICHT zu chronisch Lungenkranken und bedürfen nicht unbedingt einer Auffrischungsimpfung.

Auf expliziten Wunsch hin kann natürlich auch weiterhin JEDE/R Patient:In eine Corona-Auffrischungsimpfung erhalten. Bei Fragen und/oder Unklarheiten zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. 

Herzliche Grüße

Euer und Ihr Praxisteam


  • Rotavirus – Impfung
  • 6-fach Kombinationsimpfung
  • Pneumokokkenimpfung
  • Masern-Mumps-Röteln-Windpocken-Impfung
  • Meningokokken C – Impfung
  • Zeckenimpfung gegen FSME
  • Gebärmutterhalskrebs-Impfung (HPV)
  • Influenza – Impfung (Grippe)
  • Meningokokken-Zusatzimpfungen
  • Hepatitis A – Impfung
  • Mögliche Impfreaktionen
Rotavirus – Impfung

Rotaviren sind der weltweit häufigste Erreger von Durchfallerkrankungen bei Kindern unter 2 Jahren und führen überdurchschnittlich häufig zur notfallmäßigen Aufnahme und Behandlung in einem Kinderkrankenhaus aufgrund lebensbedrohlicher Flüssigkeitsmangelzustände. In den letzten Jahren hat die Häufigkeit begleitender Enzephalitiden (Hirnentzündungen) auf dem Boden einer Rotvirus-Infektion deutlich zugenommen. 

Rotaviren sind hoch ansteckend und sehr umweltstabil – sie bleiben im Stuhl einige Tage lang infektiös und können auf Flächen wie z.B. dem Wickeltisch überleben. Die Ansteckung erfolgt in aller Regel von Mensch zu Mensch durch Schmierinfektion, also z.B. durch kontaminierte Hände nach dem Wickeln.
Damit der Immunschutz möglichst frühzeitig aufgebaut wird, sollten Kinder ab der 6. Lebenswoche mit einer Schluckimpfung und ein zweites Mal 4 Wochen später mit diesem attenuierten Lebendimpfstoff immunisiert werden.

Sollte bei Ihrem Kind Grund zur Annahme bestehen, dass es an einem schweren Immundefekt leidet, sollte die Rotavirus-Impfung (wie jede andere „Lebendimpfung“) nicht verabreicht werden, weil selbst massiv abgeschwächte Impfviren zu einer schweren Infektionserkrankung bei immungeschwächten PatientInnen führen können.

6-fach Kombinationsimpfung

In der Kombinationsimfpung sind folgende Komponenten enthalten:

– Diphtherie (schwere Halsentzündung)
– Tetanus (Wundstarrkrampf)
– Pertussis (Keuchhusten)
– Hib (Haemophilus influenza Typ B; Verursacher von v.a. Lungen- und Hirnhautentzündungen)
– Poliomyelitis (Kinderlähmung)
– Hepatitis B (Leberentzündung

Die 6-fach-Kombinations-Impfung wird zweimal im Abstand von acht Wochen appliziert.
Eine 3. Impfung erfolgt frühestens 6 Monate später, d.h. zu Beginn des zweiten Lebensjahres.

Auch wenn Sie skeptisch sind: Die Impfung gegen sechs Krankheiten auf einmal stellt für Ihr Baby kein Problem dar. Sie schadet dem Organismus nicht – im Gegenteil, sie trainiert und fördert die Entwicklung des Immunsystems. Bedenken Sie: Das Immunsystem hat täglich in der natürlichen Umgebung Kontakt mit einer viel größeren Anzahl Antigene. Die Impfung ist gut verträglich und die Wirksamkeit wird durch die Kombination keineswegs negativ beeinflusst.

Pneumokokkenimpfung

Pneumokokken sind bekapselte Bakterien. Sie zählen weltweit zu den häufigsten Erregern von Infektionen im Hals-Nasen-Ohren-Bereich, Lungenentzündungen sowie lebensbedrohlichen Infektionen wie eitriger Hirnhautentzündung und Blutvergiftung.  Am häufigsten tritt die Erkrankung in den ersten beiden Lebensjahren auf.

Diese Impfung wird zweimal im Abstand von ca. acht Wochen geimpft und in der Regel an die Verabreichung des 6-fach-Kombinationsimpfstoffs gekoppelt. Eine 3. Impfung erfolgt im zweiten Lebensjahr.

Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt: Die Pneumokokkenimpfung kann problemlos gleichzeitig mit Kombinationsimpfstoffen verabreicht werden, deren Gabe zu denselben Zeitpunkten für alle Kinder empfohlen ist.

Masern-Mumps-Röteln-Windpocken-Impfung

Die STIKO empfiehlt, alle Kinder zweimal zum Schutz vor Masern, Mumps, Röteln und Windpocken zu impfen. Hauptziel dabei ist es, die Kinder vor einer Erkrankung und deren möglichen Komplikationen zu bewahren. Die zweimalige Impfung hat aber auch das Ziel, die Krankheiten Masern, Mumps, Röteln und Windpocken und damit deren Komplikationen dauerhaft verschwinden zu lassen. Diese Impfung dient also nicht nur dem persönlichen Schutz, sondern verhindert auch die Ausbreitung der Krankheitserreger. Dadurch werden auch Patienten mit geschwächtem Immunsystem, Schwangere und Kinder unter 1 Jahr, die nicht geimpft werden können, indirekt geschützt.

Seit Verabschiedung des Maserninfektionsschutzgesetzes ist die zweimalige Impfung gegen Masern verpflichtende Voraussetzung für den Besuch öffentlicher Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen. 

Meningokokken C – Impfung

Meningokokken sind Bakterien, die lebensbedrohliche Erkrankungen wie eitrige Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung hervorrufen können. Sie werden in 12 Stämme unterteilt, die mit einem Buchstaben bezeichnet werden. Die in Mitteleuropa vorherrschenden Stämme sind Typ B (etwa 66%) und Typ C (etwa 15%). Die Übertragung findet durch Tröpfcheninfektion statt. Geimpft werden sollten die Kinder idealerweise im zweiten Lebensjahr und Jugendliche, die als Kind noch nicht geimpft wurden. Bislang geht man von einer sehr langen, wenn nicht sogar lebenslangen Immunität aus.

Die Kosten für die Impfung gegen Typ C werden von allen Kassen bis zum 18. Lebensjahr übernommen; etwa 2/3 der gesetzlichen Kassen übernehmen auf Anfrage auch die Impfung gegen Typ B. Sollten Sie hierzu und zu den Kostenübernahmemodalitäten Fragen haben, so zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen.

Zeckenimpfung gegen FSME

Niederbayern gilt als ein Hochrisikogebiet für die Früh-Sommer-Meningo-Enzephalitis (FSME).

Beim FSME-Erreger handelt es sich um ein Virus. Man findet es meist in Zecken, die das Blut infizierter Kleinsäuger aufgenommen haben. Beim Stich einer infizierten Zecke gelangen die Viren zusammen mit dem Speichel der Zecken in einen neuen Wirt – z. B. in einen Menschen.

Die Impfung ist für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zugelassen. Die Grundimmunisierung erfolgt mit zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen, einer dritten Impfung nach einem Jahr und einer vierten Impfung nach 3 weitern Jahren. Danach erfolgen alle 5 Jahre Auffrischungsimpfungen.
Die Kosten für die Impfung werden von den Krankenkassen nur für Patienten übernommen, die in einem Hochrisikogebiet wohnen. Für uns Niederbayern stellt das also kein bürokratisches Problem dar. 

Gegen Borreliose hingegen, eine ebenfalls durch Zecken übertragene Erkrankung, die jedoch nicht durch Viren, sondern durch Bakterien (Spirochäten) übertragen wird, gibt es derzeit leider keinen Impfstoff. Borreliose kann man jedoch – im Gegensatz zu FSME – effektiv mit Hilfe von Antibiotika behandelt werden.

Gebärmutterhalskrebs-Impfung (HPV)

Wissenschaftler aus aller Welt haben in den letzten 30 Jahren nachgewiesen, dass Gebärmutterhalskrebs und dessen Vorstufen durch verschiedene Typen eines Virus – das so genannte Humane Papillomvirus, kurz HPV – verursacht werden. Diese Viren werden durch sexuellen Kontakt übertragen. Kürzlich konnte zudem gezeigt werden, dass auch Peniskrebs HPV-assoziiert entsteht. Die Impfung kommt also keineswegs nur Mädchen und Frauen zugute.

Die STIKO empfiehlt zur Reduktion der Krankheitslast durch Gebärmutterhalskrebs eine generelle Impfung gegen humane Papillomviren für alle Mädchen und Jungen im Alter von 9-14 Jahren. Spätestens bis zum vollendetem 18. Lebensjahr sollen versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden. Die vollständige Impfserie sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein.

Im Alter von 9 bis 14 Jahren werden 2 Impfungen im Abstand von mindestens 6 Monaten benötigt. Ab 14 bis 17 Jahren sind 3 Impfungen empfohlen.

Influenza – Impfung (Grippe)

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut in Berlin empfiehlt eine jährliche Grippe-Schutzimpfung für Personen folgender Gruppen:

  • Alle Menschen, die älter als 60 Jahren sind.
  • Alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon; bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon.
  • Kinder (ab 6 Monaten‘), Jugendliche und Erwachsene mit erhöhten gesundheitlichen Gefährdungen oder in Gemeinschaftseinrichtungen.
  • Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen.
  • Personen – insbesondere aus oben genannten Risikogruppen – die ohne aktuellen Impfschutz auf Reisen gehen. Alle anderen Reisenden je nach erwartetem Infektionsrisiko und Verfügbarkeit des Impfstoffs.
  • Personen mit stark erhöhtem Infektionsrisiko (z.B. Personal in Einrichtungen mit hohem Publikumsverkehr oder Beschäftigte im medizinischen Bereich mit Patientenkontakt oder Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel oder Wildvögeln).
Meningokokken-Zusatzimpfungen

Menigokokken A, B, C, W135, Y

Meningokokken sind bekapselte Bakterien, die bis zu 24% der Bevölkerung in ihrer Mundflora mit sich herumtragen. Es gibt 12 verschiedene Untergruppen, die mit Buchstaben benannt werden (z.B. A, B, C, W135,  Y, X). Diese können besonders bei Säuglingen, Kleinkindern, aber auch bei Jugendlichen invasive Erkrankungen hervorrufen, so dass selbst hochdosierte Antibiotika nicht mehr helfen können.

Bisher gab es nur einen Impfstoff gegen Meningitis C, den die Kinder einmalig nach dem 1. Lebensjahr bekamen. Durch diese Impfung sind die Erkrankung und auch die Bakterien in Deutschland fast verschwunden. Inzwischen ist auch ein Impfstoff gegen Meningokokken der Subgruppen A, C, W135 und Y verfügbar, der für Auslandsreisen nach Asien, Afrika, Arabien und Nordamerika empfohlen wird. Meningitis-B-Erkrankungen sind in Mitteleuropa mit einem Anteil von rund 66% weitaus häufiger als Meningitis-C-Erkrankungen. Deshalb ist es ein großer Fortschritt, auch gegen diesen Erreger inzwischen eine Impfung anbieten zu können.

Meningokokken-B Impfung

Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen und außereuropäischen Ländern stellt die Meningokokken-B-Impfung in Deutschland noch keine allgemeine Kassenleistung dar. Wenn Sie oder Ihr Kind jedoch eine Reise in ein Land planen, in dem die Meningitis-B-Impfung einen Teil der offiziell empfohlenen Impfleistungen entspricht, oder aber ein besonderes Risikoprofil aufweisen/aufweist, übernehmen viele Krankenkassen die Kosten der Meningitis-B-Impfung nach vorheriger Beantragung als Reise- oder Indikationsimpfung bzw. Zusatzleistung.

Es lohnt sich, diesbezüglich aktiv auf die Krankenkasse zuzugehen, da eine Impfdosis rund 110€ kostet und bis zur vollständigen Immunisierung in Abhängigkeit vom jeweiligen Lebensalter zwischen 2 und 3 Impfdosen erforderlich sind. Bitte fragen Sie also vorab bei Ihrer Krankenkasse nach, ob eine Kostenrückerstattung möglich ist.

Der Meningokokken-B-Impfstoff kann prinzipiell schon ab der sechsten Lebenswoche appliziert werden; sollte aber nicht unbedingt mit der Schluckimpfung gegen Rotaviren kombiniert werden.  

Unsere Empfehlung: Die Impfung kann auch im 2. Lebenshalbjahr (4 Wochen nach der Vorsorgeuntersuchung U5) verabreicht werden und erfordert dann drei Impfdosen. Ältere Kinder bzw. Jugendliche jenseits des 2ten Lebensjahres brauchen insgesamt nur 2 Impfungen.

 

Hepatitis A – Impfung

Wie Hepatitis B ist auch Hepatitis A eine durch Viren verursachte Entzündung der Leber. Im Unterschied zur Hepatitis B nimmt die Hepatitis A jedoch nie einen chronischen Verlauf. Da für Hepatitis-A-Infektionen mangelnde Hygiene verantwortlich ist, wird die Krankheit oft aus weniger hoch entwickelten Ländern eingeschleppt. Unter allen „Reisekrankheiten“, von denen man sich durch Impfen schützen kann, ist Hepatitis A nach der Grippe die am häufigsten vorkommende. Selbst bei größter Vorsicht lässt sich eine Infektion nicht sicher verhindern. Den zuverlässigen Schutz bietet nur eine Impfung, die sich als gut verträglich und hoch wirksam erwiesen hat.

Die Hepatitis-A-Impfung ist ab dem vollendetem 1. Lebensjahr möglich und besteht aus der Applikation von 2 Impfdosen. Die zweite Impfung erfolgt 6-12 Monate nach der ersten. Eine weitere Auffrischung ist in der Regel frühestens nach 30 Jahren erforderlich.

Die Impfung von Kindern gegen Hepatitis A wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) nicht generell empfohlen und deswegen auch nicht immer von der Krankenkasse bezahlt. Die STIKO empfiehlt die Impfung für Reisende in Regionen mit hoher Hepatitis-A-Prävalenz, für Kontaktpersonen von Hepatitis-A-Kranken und anderen Risikogruppen.

Eine mögliche Kostenrückerstattung muss vorab mit der eigenen Krankenkasse geklärt werden.

Mögliche Impfreaktionen

Bitte beachten Sie, dass die unten aufgeführten Reaktionen auf eine Impfung keinen Impfschaden darstellen. Sie sind vielmehr eine mögliche Reaktion des Körpers auf die Aktivierung der Abwehrkräfte durch eine Impfung:

Allgemein: Der Körper kann innerhalb von 1 – 3 Tagen mit Fieber und grippeähnlicher Symptomatik (Frösteln, Kopf- und Gliederschmerzen, Müdigkeit, o.ä.) oder Magen-Darm-Beschwerden reagieren.

An der Impfstelle kann es zu Reizerscheinungen kommen (Rötung, Schwellung, muskelkater-artige Schmerzhaftigkeit) .

Außerdem sind bei manchen Impfungen Krankheitssymptome wie bei „kleinen“, d. h. abgeschwächten Infektionskrankheiten zu beobachten.

Bitte teilen Sie uns alle beobachteten bzw. empfundenen Reaktionen mit.


Anmeldung zu Covid-19 Impfung

Bei Interesse an einer Impfung gegen Covid-19 bitten wir Sie, sich möglichst per E-Mail an uns zu wenden. Bitte vermerken Sie in Ihrer E-Mail Ihren Namen (bzw. den Ihres Kindes), das Alter und eine Telefonnummer, unter der Sie zuverlässig erreichbar sind. E-Mail an: impfen@kinderarzt-pocking.de

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