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- Neue Altersgrenze: Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin können Leistungen für Personen vom Beginn des 19. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr abrechnen.
- Fließender Übergang: Dies soll den oft schwierigen Wechsel vom Kinder- zum Hausarzt erleichtern und die Versorgung für junge Menschen sichern, die sich noch in der Entwicklung befinden oder besondere Bedürfnisse haben.
- Bis 21 Jahre: Du kannst weiterhin zu deinem Kinderarzt gehen, auch wenn du bereits 18, 19 oder 20 Jahre alt bist, um spezielle pädiatrische Betreuung zu erhalten.
- Nach 21 Jahren: Ab dem 21. Geburtstag endet die reguläre Versorgung durch den Kinderarzt, und der Wechsel zu einem Allgemeinmediziner oder Facharzt wird notwendig.
- Ausnahmen: In besonderen Fällen, z.B. bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen, kann eine Weiterbehandlung über 21 hinaus möglich sein, aber hier ist eine individuelle Absprache mit dem Arzt wichtig.
Du kannst bis zu deinem 21. Geburtstag beim Kinderarzt bleiben. Nutze diese Zeit, um dich gut betreut zu fühlen und dann in Ruhe einen passenden Erwachsenenarzt zu finden














